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Projektbeschreibung

Das Forschungsprojekt EvaVersFG wurde am Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) durchgeführt. Ziel des Projekts war es, die praktische Anwendung des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes (VersFG BE) umfassend zu evaluieren. Dabei lag der Fokus insbesondere auf der Identifikation möglicher Problemlagen und Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes sowie auf Fragen der Rechtsklarheit, Akzeptanz und Praktikabilität.

Ausgangslage

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Bundesländern. Das Land Berlin machte von dieser Kompetenz erst im Jahr 2021 Gebrauch und führte mit dem VersFG BE ein eigenes Versammlungsfreiheitsgesetz ein, das einige neue Regelungen gegenüber dem bisherigen Bundesrecht enthält. Vor diesem Hintergrund bestand ein besonderes Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Bewertung der Auswirkungen des neuen Gesetzes. Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit zählen zu den zentralen Grundpfeilern einer demokratischen Gesellschaft – ihre Wahrung und effektive Umsetzung haben hohe gesellschaftliche Relevanz. Das Projekt sollte daher einen fundierten Einblick in die Praxis der Anmeldung und Durchführung von Versammlungen in Berlin geben und aufzeigen, inwiefern das neue Gesetz diesen demokratischen Ansprüchen gerecht wird.

Ziele des Projekts

Im Zentrum der Untersuchung stand die Frage, ob und inwieweit die Umsetzung des VersFG BE mit den gesetzgeberischen Intentionen sowie mit verfassungsrechtlichen Vorgaben übereinstimmt und wie die beteiligten Akteur*innen das neue Gesetz und dessen Umsetzung vor dem Hintergrund der Versammlungsfreiheit bewerten. Darüber hinaus sollten mögliche Lücken oder Inkohärenzen im Gesetz sowie Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Das Projekt zielte darauf ab, auf Grundlage dieser Analyse praxisnahe Handlungsempfehlungen und – sofern notwendig – Reformvorschläge zu entwickeln, die eine rechtssichere, praktikable und akzeptierte Anwendung des Versammlungsrechts in Berlin unterstützen.

Vorgehen und Methodik

Zur Erreichung dieser Ziele setzte das Projektteam auf ein interdisziplinäres und methodisch breit angelegtes Forschungsdesign. Die durchgeführten Forschungsmethoden umfassten:

  • Semi-strukturierte Interviews mit zentralen Akteur*innen des Versammlungsgeschehens
  • Teilnehmende Beobachtungen von Versammlungen  
  • Auswertungen von Fallakten mit Versammlungsbezug
  • Auswertungen relevanter Rechtsprechung

Ein zentrales Anliegen des Projekts war es, soweit möglich, die unterschiedlichen Perspektiven auf das Versammlungsrecht sichtbar zu machen. Entsprechend wurden in der Empirie die Sichtweisen und Erfahrungen von Polizeibeamt*innen auf verschiedenen Ebenen, Versammlungsanzeigenden –und leitenden, Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Anwält*innen und Richter*innen einbezogen.

Auftrag und Laufzeit

Das Projekt wurde im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchgeführt  (Laufzeit: 2024 bis 2025)

Evaluation VersFG

KONTAKT

Prof. Dr. Hartmut Aden

FÖPS Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht – Fachbereich 5
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

E-Mail: hartmut.aden@hwr-berlin.de