Prof. Dr. Carolyn Tomerius wurde 2018 zur Professorin für öffentliches Recht, insbesondere für Grund- und Menschenrechte sowie besonderes Verwaltungsrecht, an die HWR Berlin berufen. Zuvor war sie hier seit 2014 Gastprofessorin. Ihre Schwerpunkte in Lehre und Forschung liegen im Verfassungs- und Polizeirecht sowie im besonderen Verwaltungsrecht. Sie ist zudem Mitglied des Harriet Taylor Mill-Instituts an der HWR. Vor ihrer Berufung war sie viele Jahre im Vorstand der Verwaltungsakademie Berlin und als Rechtsanwältin in der Kanzlei Becker Büttner Held tätig.