Prof. Dr. Guido Kirchhoff ist seit 2018 Professor für Öffentliches Recht an der HWR Berlin. Zuvor war er Professor für Verfassungs- und Europarecht an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (2006-2011) sowie Professor für das Recht in der Sozialen Arbeit an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (Niedersachsen, 2011-2018). Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen das Polizeirecht (insbes. ASOG Berlin, PolG Brandenburg), das Kinder- und Jugendhilferecht (insbes. Altersfeststellung, Inobhutnahme, Sozialdatenschutz) sowie das Sozialrecht (insbes. SGB XII).